Schulvereinbarung

der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten,

der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulsozialarbeiterin, der Schulleitung

und aller weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gustav-Heinemann-Schule

 

 

 

Wir sind Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Sprache, Religion und mit verschiedenem Aussehen und Alter.

 

 

 

Mit unseren vielseitigen Fähigkeiten und Interessen gestalten wir miteinander eine Schule mit dem Recht für alle:

 

·       auf ungestörtes Lernen

 

·       auf einen angstfreien und sicheren Ort, an dem wir uns wohlfühlen und vertrauen können.

 

 

 

Das gute und achtsame Zusammenleben von Mädchen und Jungen sowie von Frauen und Männern ist uns wichtig.

 

 

 

Für alle gilt:

 

 

 

·       Wir helfen uns gegenseitig, wir nehmen Hilfe an.

 

·       Wir können ohne Angst in die Schule gehen. Niemand muss sich vor anderen fürchten.

 

·       Wir akzeptieren keine verbale, körperliche und sexualisierte Gewalt (Beleidigung, Bedrohung, Erpressung, Handgreiflichkeiten, Schläge, Tritte, sexualisierte Übergriffe, Internetgewalt).

 

·       Wir lösen unsere Streitigkeiten mit Hilfe von Erwachsenen in Gesprächen, nicht mit Beleidigungen, Schlägen oder sonstigen Übergriffen.

 

·       Über Unrecht sehen wir nicht hinweg, sondern unternehmen etwas dagegen. Über Unrecht zu sprechen ist kein Petzen. Ich schütze mich und andere damit.

 

·       Mit dem Eigentum der Schule und anderer gehen wir sorgsam um.

 

·       Wir halten uns zuverlässig an Regeln, Anordnungen, Termine und Absprachen.

 

·       Auf dem Schulgelände ist Rauchen verboten.

 

 

 

Jede Person ist für ihr Verhalten und Handeln selbst verantwortlich.

 

Für Schülerinnen und Schüler gelten die Bestimmungen der Schulordnung des Schulzentrums:

 

Schulordnung

 

 

 

Am Schulleben sind sehr viele verschiedene Menschen beteiligt. Nicht nur SuS, sondern auch MuM  und nicht zuletzt auch die Eltern haben ihre Bedürfnisse. Jeder ist für sein eigenes Verhalten und das Wohlergehen seiner Mitmenschen in der Schule verantwortlich. Die Schulordnung regelt das Zusammenleben in der Schule.

 

 

 

  1. Jeder hat das Recht auf ungestörtes Lernen und Arbeiten. Wir vermeiden unnötigen Lärm.
  2. Handys und digitale Unterhaltungsmedien sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet und werden zu Beginn des Unterrichts eingesammelt und am Ende des Unterrichts wieder ausgegeben.

 

Ausnahmen zu Unterrichtszwecken müssen von der Lehrkraft genehmigt werden.

 

  1. Die Unterrichtszeiten sind: 8.00-12.15, 13.30-15.00.Pausenzeiten: 9.30-9.50;  10.35-10.45; 12.15-13.00

 

  1. Das Schulgelände umfasst den Roten Platz, den Tiefhof und den oberen Pausenhof mit Spielplatz. Die Grenzen des Geländes sind durch rote Markierungen gekennzeichnet.
  2. Während der Unterrichtszeit verlassen die SuS das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers.
  3. Die SuS gehen vom Bus oder Taxi direkt zum Klassenzimmer.
  4. Wir halten unsere Schule sauber und ordentlich.
  5. Wir behandeln unsere Mitmenschen so, wie wir behandelt werden wollen.
  6. Um Unfälle zu vermeiden, ist das Rutschen auf den Treppengeländern und das Werfen von Steinen und Schneebällen verboten.
  7. In der Großen Pause sind die SuS draußen auf dem Schulgelände, auf festem Boden, bei trockener Witterung auch auf der Wiese. Niemand hält sich in den Gebäuden auf.
  8. Lehrmittelzimmer, Lehrerzimmer und Lehrerbücherei werden nur von MuM betreten.
  9. Kopierraum und Küche werden nur von MuM oder von eingeführten SuS mit Erlaubnis der Lehrkraft betreten.
  10. Wer etwas kaputt macht, sorgt für Ersatz.
  11. Wir achten auf unser Eigentum und achten das Eigentum der anderen.
  12. Ein Fehlen im Unterricht muss durch die Eltern umgehend telefonisch, schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.
  13. Besondere Regeln und Anordnungen gelten für das Verhalten in den Sporträumen und in der Schwimmhalle, in der Küche, beim Mittagessen sowie bei der Benutzung des Skaterhauses, der Kletterwand, der Fahrräder und des „Speedy“.

 

 

 

SuS = Schülerinnen und Schüler

 

MuM = Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

 

 

 

 

 

 

 

 Darüber hinaus gilt:

 

 

 

·       Auf dem Schulweg und im Bus verhalte ich mich so, dass sich niemand über mich beschweren muss, weil mein Verhalten wichtig für das Ansehen meiner Familie, meiner Schule und meiner Mitschülerinnen und Mitschüler ist.

 

·       Wir bringen keine gefährlichen Gegenstände (Waffen, Messer, Feuer u.ä.) in die Schule mit.

 

·       Alkohol, Drogen und Zigaretten in jeder Form sind auf dem Schulgelände verboten.

 

 

 

 

 

Für Erziehungsberechtigte gilt :

 

 

 

·       Wir schicken unser Kind regelmäßig zur Schule und pünktlich zum Bus / Taxi.

 

Bei Fehltagen muss das Taxiunternehmen vorher informiert werden. Ebenso muss das Taxiunternehmen erneut informiert werden, ab wann ein Kind nach einer Krankheitszeit wieder abgeholt werden soll.

 

·       Wir achten bei unserem Kind auf körperliche Hygiene und ein gepflegtes Aussehen.

 

·       Wir sorgen für ausreichend Getränke und Verpflegung (Frühstück, Pausenvesper) sowie für witterungsentsprechende Kleidung.

 

·       Wir sorgen dafür, dass unser Kind die erforderlichen Schulmaterialien bekommt, diese mit zur Schule bringt und sie in einem ordentlichen Zustand sind.

 

·       Wir schicken unser Kind nicht zur Schule, wenn es augenscheinlich krank ist. In diesem Fall informieren wir die Schule telefonisch bis 8.00 Uhr. Nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit von drei oder mehr Unterrichtstagen reichen wir eine schriftliche Entschuldigung nach.

 

·       Wir nehmen an Gesprächsterminen wie Elternsprechtagen, Elternabenden etc. teil.

 

Bei Verhinderung informieren wir alle Beteiligten rechtzeitig.

 

·       Wir lassen unser Kind an schulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Klassenfahrten etc.) teilnehmen.

     ·       Wir informieren die Schule umgehend über Entwicklungen

 

und Ereignisse, die das Verhalten des Kindes in der Schule beeinflussen könnten, sowie über Veränderungen im familiären Umfeld und bei Änderung der Telefonnummer.

 

·       Wir sind während der Unterrichtszeit verlässlich erreichbar.

 

 

 

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt:

 

 

 

·       Wir fördern und fordern die Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Stärken.

 

·       Wir unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Einhaltung von Regeln.

 

·       Wir sind für die Belange und Wünsche der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten offen, zeigen Verständnis und haben Zeit für sie.

 

·       Wir informieren die Erziehungsberechtigten regelmäßig über die Entwicklung ihres Kindes.

 

·       Wir informieren die Erziehungsberechtigten umgehend über Probleme und Konflikte ihres Kindes.

 

·       Wir achten auf angemessene verbale und nonverbale Kommunikation von allen am Schulleben beteiligten Personen.

 

 

 

 

 

Wenn Schülerinnen und Schüler gegen die Bestimmungen der Schulvereinbarung verstoßen, hat dies pädagogische Maßnahmen zur Folge:

 

 

 

·       Konflikte unter Schülern werden nach Möglichkeit sofort geklärt.

 

·       Kränkungen und Schäden werden wieder gut gemacht.

 

·       Strafen haben einen Zusammenhang mit dem Vorfall. Sie müssen je nach Einzelfall geregelt werden.

 

·       Für Gewalt gibt es keine Begründung oder Entschuldigung. Schülerinnen und Schüler, die gewalttätig geworden sind, werden von den Eltern abgeholt und können erst nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem/der Klassenlehrer/-in und dem/der Schulleiter/-in, ggf. in Verbindung mit einem zeitweisen Unterrichtsausschluss wieder am Unterricht teilnehmen. (§ 90 SchG.)