Schulvereinbarung

der Schülerinnen und Schüler, der Erziehungsberechtigten,

der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulsozialarbeiterin, der Schulleitung

und aller weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Gustav-Heinemann-Schule

 

Wir sind viele Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen. Wir wollen gut zusammen arbeiten. Alle haben das Recht, unsere Schule mit zu gestalten, sich wohl zu fühlen und ungestört zu arbeiten. Jeder ist für sich und sein Verhalten selbst verantwortlich.

   Für alle gilt:

Wir sind Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Kultur, Sprache, Religion und mit verschiedenem Aussehen und Alter.

Das wollen wir nutzen, um das Leben in unserer Schule interessant und vielfältig zu gestalten.

 

Das gute Zusammenleben von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern ist uns wichtig. 

  • Wir wollen uns gegenseitig helfen und helfen lassen.
  • Wir wollen ohne Angst in die Schule gehen und dafür sorgen, dass sich niemand vor anderen fürchten muss.
  • Wir akzeptieren keine Gewalt. Wir lösen unsere Streitigkeiten vernünftig, die Schülerstreitschlichter/-innen  helfen uns dabei.
  • Über Unrecht sehen wir nicht hinweg, sondern unternehmen etwas dagegen.
  • Mit dem Eigentum der Schule und anderer gehen wir sorgsam um.
  • Wir halten uns zuverlässig an Regeln, Anordnungen, Termine und Absprachen.
  • Unsere Schule ist Nichtraucherzone.

  Für Schülerinnen und Schüler gelten die Bestimmungen der Schulordnung des Schulzentrums.

  

 Darüber hinaus gilt: 

  • Auf dem Schulweg und im Bus verhalte ich mich so, dass sich niemand über mich beschweren muss, weil mein Verhalten wichtig für das Ansehen meiner Familie, meiner Schule und meiner Mitschülerinnen und Mitschüler ist.
  • Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände (Waffen, Messer, Feuer u.ä.) in die Schule mit.
  •  Alkohol ist auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler verboten.

Für Erziehungsberechtigte gilt :  

  • Wir schicken unser Kind regelmäßig zur Schule und pünktlich zum Bus / Taxi.
  • Wir sorgen für ausreichend Getränke und Verpflegung (Frühstück, Pausenvesper) sowie für körperliche Hygiene und witterungsentsprechende Kleidung.
  • Wir sorgen dafür, dass unser Kind die erforderlichen Schulmaterialien bekommt , diese mit zur Schule bringt und sie in einem ordentlichen Zustand sind.
  •  Wir schicken unser Kind nicht zur Schule, wenn es augenscheinlich krank ist. In diesem Fall informieren wir die Schule telefonisch bis 8.00 Uhr.
  • Nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit von drei oder mehr Unterrichtstagen reichen wir eine schriftliche Entschuldigung nach.
  • Wir nehmen an Gesprächsterminen wie Elternsprechtagen, Elternabenden etc. teil.
  • Wir lassen unser Kind an schulischen Veranstaltungen (Ausflüge, Klassenfahrten etc.) teilnehmen.
  • Wir informieren die Schule umgehend über Entwicklungen und Ereignisse, die das Verhalten des Kindes in der Schule beeinflussen könnten, sowie über Veränderungen im familiären Umfeld und bei der Erreichbarkeit (Tel.-Nr.).  

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt:  

  • Wir fördern und fordern die Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Stärken.
  • Wir unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Einhaltung von Regeln.
  • Wir sind für die Belange und Wünsche der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten offen, zeigen Verständnis und haben Zeit für sie.
  • Wir informieren die Erziehungsberechtigten regelmäßig über die Entwicklung ihres Kindes.
  • Wir informieren die Erziehungsberechtigten umgehend über Probleme und Konflikte ihres Kindes.
  • Wenn Schülerinnen und Schüler gegen die Bestimmungen der Schulvereinbarung verstoßen, hat dies pädagogische Maßnahmen zur Folge:
  • Konflikte unter Schülern werden nach Möglichkeit durch Schülerstreitschlichter geklärt.
  • Kränkungen und Schäden werden wieder gut gemacht. 
  • Strafen haben einen Zusammenhang mit dem Vorfall. Sie müssen je nach Einzelfall geregelt werden.
  • Für Gewalt gibt es keine Begründung oder Entschuldigung. Schülerinnen und Schüler, die gewalttätig geworden sind, werden von den Eltern abgeholt und können erst nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem/der Klassenlehrer/-in und dem/der Schulleiter/-in, ggf. in Verbindung mit einem zeitweisen Unterrichtsausschluss wieder am Unterricht teilnehmen. (§ 90 SchG.)