Schulordnung

 

Am Schulleben sind sehr viele verschiedene Menschen beteiligt. Nicht nur Schüler und Lehrer, sondern auch die Schulleitungen, die Schulsozialarbeiterin, die Jugendbegleiter, die Sekretärin, der Hausmeister, das Reinigungspersonal, die hauswirtschaftliche Fachkraft, die Bus- und Taxifahrer und nicht zuletzt auch die Eltern haben ihre Bedürfnisse. Jeder ist für sein eigenes Verhalten und das Wohlergehen seiner Mitmenschen in der Schule verantwortlich. Die Schulordnung regelt das Zusammenleben in der Schule.

 

Jeder hat das Recht auf ungestörtes Lernen und Arbeiten. Wir vermeiden unnötigen Lärm.

Handys und digitale Unterhaltungsmedien sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet. Ausnahmen zu Unterrichtszwecken müssen vom Lehrer genehmigt werden.

Die Unterrichtszeiten sind: 8.00-12.15 Uhr und 13.00-15.00 Uhr.

Das Schulgelände umfasst den Roten Platz, den Tiefhof und den oberen Pausenhof mit Spielplatz. Die Grenzen des Geländes sind durch rote Markierungen gekennzeichnet.

Während der Unterrichtszeit verlassen die Schüler das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers.

Die Schüler gehen vom Bus oder Taxi direkt zum Klassenzimmer.

Wir halten unsere Schule sauber und ordentlich.

Wir behandeln unsere Mitmenschen so, wie wir behandelt werden wollen. Bei der Lösung von Konflikten können uns Streitschlichter helfen.

Um Unfälle zu vermeiden, ist das Rutschen auf den Treppengeländern und das Werfen von Steinen und Schneebällen verboten.

In der Großen Pause sind die Schüler draußen auf dem Schulgelände, auf festem Boden, bei trockener Witterung auch auf der Wiese.

Lehrmittelzimmer, Lehrerzimmer und Lehrerbücherei werden nur von Lehrern betreten. Kopierraum und Küche werden nur von Lehrern oder von eingeführten Schülern mit Erlaubnis des Lehrers betreten.

Wer etwas kaputt macht, sorgt für Ersatz.

Wir achten auf unser Eigentum und achten das Eigentum der anderen.

Ein Fehlen im Unterricht muss durch die Eltern umgehend telefonisch, schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

Besondere Regeln und Anordnungen gelten für das Verhalten in den Sporträumen und in der Schwimmhalle, in der Küche, beim Mittagessen sowie bei der Benutzung des Skaterhauses, der Kletterwand, der Fahrräder und des „Speedy“.

  

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wurde immer nur die männliche Form verwendet. Gemeint sind immer beide Geschlechter.