Schulsozialarbeit  der Gustav-Heinemann-Schule

  

Schulsozialarbeiterin:                   Manuela Sailer-Müllerschön

Erreichbarkeit:                              Montag bis Freitag  8.30 Uhr bis 11.45 Uhr

Telefon mit Anrufbeantworter:      07383/949316

 

Wenn Sie mehr Zeit für ein Gespräch brauchen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir.

Informelles

Träger der Schulsozialarbeit ist die Stadt Münsingen. Der Stellenumfang der Schulsozialarbeit beträgt 45%. Die Schulsozialarbeiterin ist seit 2001 an der Schule tätig.

Arbeitsansatz

Die Schulsozialarbeit an der Gustav-Heinemann-Schule ist für Schülerinnen und Schüler ein Ansprechpartner, die sie mit Rat und Tat im alltäglichen Leben unterstützt und ihnen Hilfen zur Orientierung anbietet. Gemeinsam mit der Schule trägt die Schulsozialarbeit Verantwortung für die Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen und ist somit ein wichtiger Baustein im Alltag. Die tägliche Anwesenheit der Schulsozialarbeiterin in der Schule ist der Faktor für eine vertrauensvolle Beziehungsarbeit. Sie trägt zur Stabilisierung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler bei.  

Aktuelle Information:

 

Für wen gibt es "Corona-Kinderkrankengeld" und wie kann man es beantragen ?

  • Der Anspruch besteht für gesetzlich krankenversicherte, berufstätige Eltern und kann über die Krankenkasse geltend gemacht werden.
  • Voraussetzung: Sie betreuen Ihr Kind selbst. Es gibt im Haushalt keine andere Person, die das Kind betreuen kann.
  • Privat versicherte und beihilfeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach §56 Infektionsschutzgesetz geltend machen.
  • Bezahlt wird für Kinder bis 12 Jahre, für Kinder mit Behinderungen auch darüber hinaus.
  • Auch Eltern, deren Tätigkeit es ermöglichen würde, von zu Hause zu arbeiten, können die Freistellung und das neue "Corona-Kinderkrankengeld" in Anspruch nehmen.

Was ist möglich ?

  • Die Freistellung mit Kinderkrankengeld kann nun in folgendem Umfang wahrgenommen werden:

20 Tage pro Kind und Elternteil im Jahr 2021

40 Tage pro Kind für Alleinerziehende im Jahr 2021

Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Kinderkrankentage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf dann maximal 90 Tage - egal, wie viele Kinder in der Familie leben.

 

Darf der komplette Anspruch für Schul-/KiTa-Schließungen verwendet werden ?

 

  • Ja. Die 20 oder auch 40 Tage können sowohl für die Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden als auch für die Betreuung, weil die Schule oder KiTa geschlossen, die Präsenzpflicht aufgehoben oder der Zugang eingeschränkt wurde.
  • Ist das Kind krank, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer Bescheinigung vom Arzt nachgewiesen werden. Dafür wird die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" ausgefüllt. Muss ein Kind aufgrund einer Schul- oder KiTa-Schließung zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld ?

  • Wie bisher beträgt das Kinderkrankengeld bis zu 90 % des entfallenen Nettoarbeitslohns.

Zusammenstellung: M. Sailer-Müllerschön, Schulsozialarbeit